Umwelt M

Verantwortung

Code of conduct

KOENITZ Porzellan GmbH - CRS

VERHALTENSKODEX - Regeln des ethischen Handels (CRS - Prinzipien)

Wir von KOENITZ Porzellan GmbH (und unseren Tochterunternehmen und Vertretern Wiedemann´sche Druckerei AG und Zulieferer“) übernehmen als

internationale Organisation Verantwortung für den Schutz menschlicher und ethischer Arbeitsbedingungen für

Mitarbeiter überall dort, wo unsere KÖNITZ-Produkte hergestellt werden. Wir verhalten uns wo immer möglich nach dem Standard Din ISO 2600. Wir befolgen Sie diesen Verhaltenskodex bei der Herstellung des KÖNITZ-Produkts gemäß der beigefügten Vereinbarung und stellen sicher, dass die Subhersteller diese befolgen.

1. Der Hersteller wird alle örtlichen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsbedingungen einhalten. Wenn solche lokalen Gesetze im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Regeln des ethischen Handels stehen, haben die lokalen Gesetze Vorrang.

2. Der Hersteller wird keine Kinder unter 15 Jahren beschäftigen, außer in Übereinstimmung mit den Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation. Kinder zwischen 15 und 18 Jahren sind in Bezug auf Arbeitszeit und Überstunden begrenzt einzusetzen.

3. Der Hersteller behandelt Arbeitnehmer und Bewerber unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit gleich. Die Arbeitnehmer sind berechtigt, unabhängigen Arbeitnehmerverbänden beizutreten. Der Hersteller darf keine Zwangsarbeit leisten.

4. Der Hersteller darf keinen Mitarbeiter zwingen, mehr als 60 Stunden pro Woche oder mehr als 6

Tage in jeder Woche zu arbeiten. Angemessene Essenspausen und Hygienepausen sind zulässig. Die Löhne müssen mindestens das empfohlene Minimum, das für die Branche oder den Ort vereinbart wurde. Überstunden sind freiwillig.

Die Arbeitnehmer müssen anteilig mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr haben.

5. Alle Gebäude, in denen Mitarbeiter des Herstellers arbeiten, müssen sicher sein, und jeder Mitarbeiter muss sicher sein.

Sie haben schnellen und einfachen Zugang zu einem Notausgang, zu geeigneten Feuerlöschern, zu Erste-Hilfe-Geräten und Materialien und zur medizinischen Versorgung bei schweren Verletzungen. Der Hersteller stellt sicher, dass alle Mitarbeiter zu jeder Zeit in Sicherheits- und Notfallmaßnahmen geschult und dass Feuermelder angemessen verfügbar sind und jederzeit funktionsfähig. Alle Arbeitsbereiche müssen ausreichend beheizt, belüftet und beleuchtet sowie hygienisch sein.

6. Alle Geräte und Materialien, die von den Mitarbeitern des Herstellers verwendet oder dort gelagert werden, wo Mitarbeiter arbeiten, müssen sicher sein. Der Hersteller stellt sicher, dass alle Mitarbeiter geeignete Anweisungen und Warnungen in Bezug auf die Verwendung von Geräten und den Umgang mit Materialien erhalten. Die empfohlenen Grenzwerte oder Verfahren werden jederzeit eingehalten und die geeignete Schutzkleidung und Sicherheit Materialien werden zur Verfügung gestellt.

KÖNITZ Porzellan und alle Auftragsnehmer wir sind sich einig, dass:

• der Hersteller sich nach besten Kräften bemüht, die oben genannten Regeln des ethischen Handels einzuhalten und durchsetzt

• KÖNITZ ist berechtigt, alle Aspekte der Arbeitsbedingungen für die

Herstellung von KÖNITZ-Produkten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu kontrollieren. Der Hersteller stellt KÖNITZ auf Anfrage die Adressen aller Standorte, an denen KÖNITZ-Produkte oder Teile davon hergestellt werden zur Verfügung.

7. Alle Hersteller von KÖNITZ oder des Herstellers verwenden Gegenseitigkeitsgesellschaften, die REACH und auch dem KÖNITZ-Qualitätsstandard entsprechen.


Produktsicherheit

Die Sicherheit von Produkten sowie deren Kontrolle und Kennzeichnung wird im Produktsicherheitsgesetz geregelt, welches seit 2011 in seiner aktuellen Form besteht. Somit sind Hersteller, Händler und Importeure verpflichtet nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Wir achten also darauf, dass unsere Produkte sicher sind und kein Risiko für unsere Kunden darstellt. Daher achten wir bei der Konzeption und Herstellung unserer Produkte auf die Eigenschaften des
Produktes. Ein wichtiges Anliegen ist uns, dass unsere Produkte und Verpackungen eine sichere Zusammensetzung haben und keine potentiell gefährlichen Stoffe freisetzen. Außerdem sind unsere Produkte mit den jeweilig notwendigen Hinweisen gekennzeichnet, so dass ein sicherer Gebrauch gewährleistet werden kann.

Ebenso testen wir unsere Produkte regelmäßig auf potentiell gefährdende Stoffe. Anbei finden Sie einen Auszug der von uns getesteten Produkte.

Auszug getesteter Produkte:

Bild Artikelnummer/
Bezeichnung
US-
FDA
Calf.
Prop
65
EU
DIN
51032
Download
Testreport
11 2 057 2829 Becher Stripes Sunflower
11 2 057 2826
Becher Stripes Jadegreen
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11 2 057 2829 Becher Stripes Sunflower 11 2 057 2829
Becher Stripes Sunflower
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11 7 275 2813 Becher Cyan Blue Poppy 11 7 275 2813
Becher Cyan Blue Poppy
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11 5 053 2053 Espresso Obelix Pants 11 5 053 2053
Espresso Obelix Pants
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11 5 053 2833 Espresso Love Explodes 11 5 053 2833
Espresso Love Explodes
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11 4 20A 2786 Teller Asterix Dorf 11 4 20A 2786
Teller Asterix Dorf
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11 2 004 2791 Becher Großer Mohn 11 2 004 2791
Becher Großer Mohn
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11 2 004 2792 Becher Hohe Sturzwelle 11 2 004 2792
Becher Hohe Sturzwelle
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11 2 057 2870.jpg 11 2 057 2870
Becher Tea Time-hibiscus
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11 5 053 2835.jpg 11 5 053 2835
Espresso Coffee Squares
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11 7 275 2852.jpg 11 7 275 2852
Becher Asterix Bogenschi.
Tir à l’arc“
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11 7 275 2873.jpg 11 7 275 2873
Becher Vacation Surfing
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11 2 057 2857.jpg 11 2 057 2857
Becher Sammeltasse Nr.2
Ich hab dich lieb Mond
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11 4 266 2901.jpg 11 4 266 2901
Teller Der Kleine Prinz
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Reach

Die REACH‐Verordnung (EG) ist eine EU‐Chemikalien‐Verordnung, die im Juni 2007 in Kraft getreten ist und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung besitzt gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Zielsetzung: Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Gefahren durch Chemikalien. Besseres Risikomanagement im Umgang und bei der Verarbeitung von Chemikalien. Die Verordnung verbietet und beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe und führt für bes. gefährliche Stoffe ein Zulassungsverfahren ein. Durchführung: Anmeldepflichtig und damit vom REACH‐System grundsätzlich erfasst sind Chemikalien, die ab einer Tonne pro Jahr durch einen Hersteller produziert werden. Es handelt sich um ca. 30.000 Stoffe. REACH verlangt von Herstellern und Importeuren, dass sie für die Sicherheit ihrer Chemikalien selber verantwortlich sind. Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe finden Sie hier.

>> Download Reach Erklärung

Bodenmarke

Jedes unserer Produkte hat eine Bodenmarke auf der zu erkennen ist woher das Produkt kommt. Und das muss auch so sein. Seit Dezember 2011 ist dies nämlich lauf Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für alle Inverkehrbringer Pflicht. Auf unserer Bodenmarke finden Sie als dauerhafte Anbringung unseren Name und unsere postalische Anschrift sowie eine eindeutige Kennzeichnung des Produktes durch einen Barcode und eine Identifikationsnummer.

Konformitätserklärungen

Wir als Hersteller, stellen eigenverantwortlich Konformitätserklärungen aus, die auf den Bedarfsgegenständeverordnung und den europäischen Keramik Richtlinien 84/500/EWG und 2005/31/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 beruhen. Diese Erklärung bestätigt, dass die gesetzlichen Höchstmengen der Blei‐ und Cadmiumlässigkeit der Produkte nicht überschritten werden. Auch wird die Rückverfolgbarkeit der Produkte bestätigt. Diese Erklärungen holen wir uns auch von unseren Lieferanten für unsere Verpackungen ein. Auch diese bestätigen uns, dass sie Ihre Produkte nach den gültigen REACH und ROHS fertigen und die
nötigen Tests nach DIN Vorschriften durchführen, um die versprochenen Produkteigenschaften zu gewährleisten. Außerdem bestätigen die Lieferantenerklärungen in welchem Maße die Produkte umweltverträglich und recylingfähig sind.

>> Download Konformitaetserklaerung DE

Arbeitsschutz/ Arbeitssicherheit

KÖNITZ unterliegt, wie jedes deutsch Unternehmen, verschiedenen Gesetzten, wie dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Somit werden viele Dinge grundlegend gesetzlich geregelt. Hierzu zählen Arbeitszeiten, Pausenzeiten, der Schutz der
Gesundheit der Mitarbeiter oder die Beschäftigung von Jugendlichen. Die Maßnahmen die durch das Arbeitsschutzgesetz geregelt werden, werden in regelmäßigen
Abständen vom zuständigen Amt geprüft. Unsere letzte Betriebsbesichtigung durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Abteilung Arbeitsschutz Regionalinspektion Ostthüringen Dipl.-LMChem. Mariane Rauscher fand am 25.01.2022 statt. Hierbei wird überprüft ob die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wirksam sichergestellt sind. Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen eingehalten sind, arbeiten wir mit dem Ingenieurbüro Arbeitssicherheit zusammen. Von unserem Partner werden wir sicherheitstechnisch
nach ASiG und DGZV Vorschrift 2 betreut. Innerhalt dieser Kooperation wurde auch während der Coronazeit geprüft, ob alle Maßnahmen die die Gesundheit schützen vorgenommen und eingehalten wurden. Hierbei wurden keine Mängel festgestellt.

>> Download Test Report

>> Kontaktdaten Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit

Umwelt

Umwelt ist ein brandaktuelles Thema, welches natürlich auch nicht an uns vorbei geht. Wir denken in nachhaltigen Produkten, wie zum Beispiel unserem To‐Go Becher, und denken schon bei der Ideenfindung an die Umwelt. Auch in unseren Verpackungsideen achten wir auf eine Herstellung aus recyceltem Papier und wir sind Teil der Bell and Vision. Aber nicht nur das. Regelmäßig lassen wir unsere Emission und unser Wasser überprüfen und stellen so sicher, dass diese nicht in einen kritischen Bereich geraten. Unsere betriebseigene Druckerei besitzt ein Recyclingsystem für Wasser und Abfälle und ein System welches den Energieverbrauch optimiert. Diese wird regelmäßig vom Landratsamt geprüft. „Es liegt kein negativer Befund vor.“ Aber auch in Zukunft wollen wir noch mehr dafür tun unseren ökologischen Fußabdruck so grün wie möglich zu halten. Daher planen wir die Installation einer Fotovoltaik Anlage, um unsere Gebäude durch erneuerbare Energien zu versorgen.

Luft

Zur Erfüllung des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes werden wiederkehrend Messungen unseres Branddurchlaufofens durchgeführt. Bei der Prüfung werden Strömungsgeschwindigkeit, statischer Druck im Abgaskamin, Luftdruck, Abgastemperatur, Wasserdampfanteil, Abgasdichte und Volumenstrom. Ebenso werden Schadstoffe in den Abgasen ermittelt. Hier werden NO2, Formaldehyd, SO2, HCI, HF und die Staubmenge gemessen. Alle Werte liegen weit unter den Grenzwerten. Alle Tests waren in Ordnung und es wurden keine weiteren Maßnahmen angeordnet.

>> Download Emmisonsbericht

Wasser

In regelmäßigen Abständen lassen wir in unsere Druckerei, der Wiedemannschen Druckerei, Wassermessungen der Abwasseranlage durchführen. Hier wird ca. 2 mal im Monat der PH‐Wert des Wassers gemessen und dokumentiert. Bei der letzten Messung wurden keine Mängel festgestellt und somit mussten auch keine Maßnahmen ergriffen werden. Des Weiteren wird die Entsorgung von Anfallenden Rückständen gemessen. Somit wird der Filterschaum von ca. 5Kg/Tag fachgerecht
entsorgt durch die Firma SM Metalle. Weiterhin wurde geprüft ob Störungen oder Vorkommnisse vorliegen, die eine Beeinträchtigung des Betriebs der Abwasserbehandlungsanlage hervorrufen können oder sich nachteilig auf die Veränderung des Gewässers auswirken können. Bei dieser Prüfung wurden keine Mängel festgestellt. Außerdem wird das Abwasser regelmäßig vom Thüringen Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz auf Schadstoffe, Trübung, Geruch, Färbung, PH‐Wert, elektrische Leitfähigkeit und Temperatur geprüft. Die letzten Testungen ergaben keine Mängel und es wurden keine Maßnahmen
auferlegt.

>> Download Testbericht

Verpackung

Auch bei unseren Verpackungen achten wir darauf, dass diese möglichst umweltfreundlich sind. Dies lassen wir uns regelmäßig von den Lieferanten bestätigen. Somit wird sichergestellt, dass der Lieferant darauf achtet ressourcenschonend zu arbeiten, so wenig wie möglich Schwermetalle zu verarbeiten und eine hohe Recylierbarkeit zu gewährleisten. Die Verwendung von Recyclingmaterialien hat hier einen großen Stellenwert.

To‐go‐Becher

Unsere To‐Go‐Becher sind die nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Einwegbechern. Somit können Sie dazu beitragen 320.000 Becher pro Minute zu verbrauchen. To‐Go‐Becher aus Porzellan vermeiden Müll und sehen durch verschiedene Veredelungsmöglichkeiten auch noch gut aus. Das unsere To‐Go‐Becher nachhaltig sind bestätigen auch mehrere Studien. So besagen Studien aus Kanada („ Life cycle assessment (LCA) of reusable and single‐use coffee cups” von CIRAIG
(International Reference Centre for the Life Cycle of Products, Processes andServices) Montréal (QC) Canada) und aus Schweden („Life Cycle assessment, A comparative LCA of ceramic cups and disposal paper cups“, The Royal Institute of Technology, Schweden), dass Tassen aus Keramik und Porzellan bei Umwelteinflüssen wie Wasser‐, Ressourcenverbrauch, Klimawechsel und Gesundheit weit besser abschneiden als Pappbecher. Auch sind Porzellanbecher weitaus weniger mit Schadstoffen belastet als zum Beispiel Bambusgeschirr (Verbraucherzentrale NRW, „Schadstoff‐Gefahr in Bambus‐Geschirr, 26.04.2018). Somit sind unsere Porzellan‐To‐Go‐Becher eine echte, gesunde und nachhaltige Alternative zu Einweg Pappbechern.

>> Download SalesSheet To Go Becher