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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Könitz Porzellan GmbH für Geschäftskunden

für die Marken KÖNITZ und WAECHTERSBACH


1. Allgemeines

Allen unseren Angeboten und Lieferungen liegen ausschließlich nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. In diesem Rahmen gelten unsere eigenen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

2. Angebot und Abschluss

Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeliefert werden. In diesem Fall gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Produktionsüberhänge bzw. Minderwahlen können im In- und Ausland verkauft werden.

Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor. Sonderanfertigungen können durch die Könitz Porzellan GmbH für Kataloge, Messen und Bemusterungen an Dritte genutzt werden.

Der Kunde stimmt zu, dass die für die Zusammenarbeit, die Angebotserstellung (auch per E-Mail) und Newsletter notwendigen Daten verwendet werden dürfen.Es ist jederzeit möglich unter dem auf der Homepage angegeben Link die Nutzung für E-Mail-Angebote und Informationen zum Produkt zu sperren.

3. Rechnungsstellung

Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Berechnet werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise, laut aktuell gültiger Händlerpreisliste. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers einschließlich branchenüblicher Verpackungen.

Sonderverpackungen, Aufkleber, Kartons, Einwegpaletten und Folienhüllen werden in Rechnung gestellt. Für Kleinaufträge bis 150,- € netto berechnen wir eine Servicepauschale von 10,- €.

Ab 300,- € netto Auftragswert erfolgt die Lieferung im Inland frachtfrei. Für Sendungen unter 300,- € netto werden von uns 15,- € für Fracht in Rechnung gestellt. Bei Sonderanfertigungsaufträgen und Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgt eine separate Absprache. Für Fehl- und Auslaufware gibt es gesonderte Bedingungen.

Eine Bruchversicherung in Höhe von 1,5% wird von uns automatisch zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen, es sei denn, gegenteilige Anweisungen des Auftraggebers liegen schriftlich vor.


4. Lieferfrist

Angegebene Lieferzeiten sind annähernd. Liefertermine sowie mündliche oder fernmündliche Abmachungen bedürfen unserer Bestätigung. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten eintreten hat dies gleiche Gültigkeit. Der Käufer ist berechtigt, in solchen Fällen von uns eine Erklärung zu fordern, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder in angemessener Frist liefern wollen. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Teillieferungen in angemessener Frist beenden einen evtl. Lieferungsverzug.


5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug spesenfrei bar oder per Überweisung auf unser Konto zu erfolgen. (Beachtung des GWG wird vorausgesetzt!). Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen werden 2% Skonto, bei Bankeinzug werden 2% Skonto – vorbehaltlich des Geldeinganges auf dem Firmenkonto – gewährt. Bei neuen Geschäftsverbindungen wird Vorauszahlung, bei der wir 3% Skonto gewähren, verlangt. Sind ältere fällige Rechnungen unbeglichen, ist ein Skontoabzug auf jünger datierte Rechnungen unzulässig. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.

Zahlungsverzug tritt ohne eine ausdrückliche Mahnung durch uns bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungszieles ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, alle noch offenen Lieferungen zurückzubehalten bzw. eine Sicherheit zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung, auch aus früheren Lieferungen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsvorgang weiter zu veräußern und zwar ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer tritt jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.


7. Mängelhaftung

Bei Empfang ist die Ware sofort zu prüfen. Reklamationen und Mängelrügen wegen Sach- oder Rechtsmängel der Kaufsache gelten nur dann als rechtzeitig, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns vorliegen. Bei später eingehenden Beanstandungen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Für Bruch ohne Nachweis wird kein Ersatz geleistet. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis können die Rücksendungen erfolgen. Bei anerkannten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl eine Gutschrift oder Ersatz. Die Haftung wegen Sachmängeln bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Firma oder deren Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit sie nicht auf grob schuldhafter Vertragsverletzung beruhen. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Form, Farbe und Dekor können nicht beanstandet werden. Produkte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht mit Dekorationen versehen werden.

Unsere Produkte entsprechen den in Deutschland allgemein gültigen Grenzwerten nach REACH und Bleikadmium Lässigkeit.Wir prüfen periodisch Produkte auf die Einhaltung der oben genannten Werte.

Bei Sonderanfertigungen übernehmen wir keine Verantwortung auf die vom Kunden vordefinierten Farben. Wir empfehlen eine Zertifizierung durch ein zertifiziertes Prüfinstitut um der Einhaltung aller Grenzwerte für die Zielmärkte, in die das Produkt geliefert werden soll, zu entsprechen.


8. Markenrechte und Schutzrechte Dritter

Der Käufer erhält durch den Bezug unserer Waren oder durch die Begründung sonstiger Rechtsbeziehungen zu unserem Unternehmen weder ein Recht an den urheberrechtlich geschützten Werken, Marken, Geschmacksmustern oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten, noch ein Recht zur Nutzung oder Bezugnahme darauf, noch dürfen Namen, Logos, Marken, Designs oder urheberrechtlich geschützte Werke der Könitz Porzellan GmbH ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung in irgendwelchen Materialien und Unterlagen, insbesondere solchen werblicher Art, integriert oder sonst wie genutzt werden.

Sonderanfertigungen auf Basis unserer Weißware (Rohlinge) gehen nicht in den Formenbesitz des Auftraggebers über. Eine Nachfertigung durch einen anderen Lieferanten ist nicht zulässig. Nachvertraglich dürfen keine Formenrechte vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.

Der Käufer gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Fertigung von Produkten in seinem Auftrag keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen einer Schutzrechtverletzung in Anspruch genommen, so ist der Käufer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Produktionsbedingt entstandene Fehlware darf von uns im Rahmen von Restpostenverwertung veräußert werden. Die unentgeltliche Nutzung etwaiger Markenrechte oder sonstiger Schutzrechte wird uns durch den Käufer ausdrücklich gestattet.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - Gerichtsstand ist für beide Teile Jena. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.